Zuletzt geändert

28. August 2019
11. September 2019

Mittlerer Schulabschluss der Mittelschule extern

Für externe Teilnehmer

M-Prüfungen für externe Teilnehmer:

Wer kann teilnehmen?

Jeder, der mindestens in der 10. Jahrgangsstufe ist.

Jeder, der das Abschlusszeugnis einer 9. Klasse vorlegen kann. (Quali mit 2,33 in D,M,E)

1 .Mündliche Prüfungen anstatt Jahresfortgangsnoten

Genauer Zeitplan der mündlichen Prüfungen in GSE und PCB am Aushang in der Aula. Themenvergabe erfolgt über persönlichen Kontakt mit dem Lehrer.

  • PCB mündlich: Referat + Jahrgangsstoff der 10. Klasse
  • GSE mündlich: Referat + Jahrgangsstoff der 10. Klasse
  1. Projektprüfung
  • Projektprüfung aus berufsorientierendem (BO) Fach (Wirtschaft; Soziales ;Technik) und AWT [Projektprüfung]: Projektinitiative, Planung, Durchführung, Dokumentation und Präsentation, Projektabschluss entsprechend der Vorgabe auf den Leittexten.
  1. Mündliche Prüfungen Deutsch und Englisch

Genauer Zeitplan der mündlichen Prüfungen in D und E am Aushang

Deutsch: Zugeteiltes, 10-minütiges Referat

Englisch: zwei selbstgewählte Referate (je 5 Minuten), Bildbeschreibung, Mediation

 

  1. Schriftliche Prüfung
  • Deutsch
  • Englisch
  • Mathematik

 

Prüfungen im Einzelnen:

  1. Deutsch: für die schriftliche Prüfung 200 Minuten und für die mündliche Prüfung
  2. Mathematik: 150 Minuten
  3. Englisch: für die schriftliche Prüfung 120 Minuten

 

Anwesenheit zu den schriftlichen Prüfungen jeweils ab 8.00 Uhr,  Prüfungsbeginn 8:30 Uhr. Die Termine finden sich unter dem Terminplan

 

  1. Bestehen der Mittleren Reife
  • Gesamtnote in Deutsch ist besser als 6
  • Höchstens in einem Abschlussfach Note 5
  • In keinem Abschlussfach Note 6
  • Durchschnitt höchstens 4,0

 

  1. Nachprüfung und Notenausgleich
  • Es gibt keine mündliche Nachprüfung zum Bestehen der Mittleren Reife!
  • Mündliche Prüfungen zur Notenverbesserung bei bestandener Prüfung sind möglich!
  • Ein Notenausgleich kann von der Prüfungskommission genehmigt werden.

 

 

Mündliche Prüfungen zur Notenverbesserung:

Wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden wurde besteht die Möglichkeit eine mündliche Prüfung abzulegen. Die Teilnahme entscheidet die Prüfungskonferenz und wird nur gewährt, wenn das Bestehen der Gesamtprüfung durch die mündliche Prüfung möglich ist. Die Wertung der Prüfung ist: 1: 2 (mündlich:schriftlich).

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